MS SQL Beratung und Consulting - Benke-Consulting

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AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Durchführung von Kursen und Workshops (AGB) für Benke-Consulting Stand 01/2020.

Anmeldung / Vertragsschluss
 
Ein Seminarvertrag kommt erst durch unsere Bestätigung der Anmeldung zustande. Diese hat binnen einer Woche nach Eingang der Anmeldung zu erfolgen. Ansonsten sind Sie an die Anmeldung nicht mehr gebunden. Die Anmeldungen zu den Seminaren müssen schriftlich erfolgen (per Fax, E-Mail oder über unser Internet-Buchungssystem-Website). Da die Teilnehmerzahl für unsere Seminare begrenzt ist, berücksichtigen wir die Anmeldung in der Reihenfolge des Eingangs. Die Daten der Teilnehmer werden für interne Zwecke elektronisch verarbeitet.
 
Stornierungen Anmeldungen
 
Zu offenen Seminaren können bis zu 14 Kalendertage vor Seminarbeginn kostenfrei schriftlich storniert werden. Im Falle einer Stornierung, die nach diesem Zeitpunkt - jedoch spätestens 7 Tage vor Seminarbeginn eingeht - werden 50% des Seminarpreises berechnet. Bei einer Stornierung nach diesem Zeitpunkt oder bei Nichtteilnahme werden 100% des Seminarpreises berechnet. Es steht dem Teilnehmer frei einen anderen Teilnehmer die Teilnahme zu ermöglichen. Individual-Angebote und Inhouse-Angebote (z.B. firmenspezifische Schulungen oder Workshops) können bis 30 Tage vor Seminarbeginn kostenfrei storniert werden. Bei Stornierungen bis zu 14 Tage vor Beginn des ersten Seminars werden 50% des Auftragswertes berechnet. Der Auftragswert bezieht sich auf alle im Angebot von ihm gebuchten und bestätigten Seminare. Benke-Consulting behält sich im Falle höherer Gewalt (Z.B. bei Naturkatastrophen, Streiks …) den Rücktritt vom Seminarvertrag vor. Ein Rücktrittsrecht steht uns auch bei Nichterreichen der vom Seminartyp abhängigen Mindestteilnehmerzahl zu, soweit eine solche in unserem Angebot angegeben war, sowie bei Ausfall des Referenten ohne unser Verschulden, insbesondere bei Erkrankung des Referenten. Als unverschuldeter Ausfall des Referenten gelten auch Umstände die eine Anreise des Referenten zum Seminarort für einen erheblichen Zeitraum verhindern, wenn im Rahmen der Reiseplanung die verkehrsübliche Sorgfalt beachtet wurde. Bei Ausübung der vorstehenden Rücktrittsrechte werden bereits bezahlte Seminargebühren zurückerstattet, wenn nicht einvernehmlich ein Ausweichtermin vereinbart wird. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Seminargebühren:

In dem Seminarpreis sind folgende Leistungen enthalten:
 
· Bereitstellung der für die Schulung notwendigen Hard- und Software für die Dauer des Seminars, außer Seminare in den Räumen des Bestellers
 
· unterrichtsmäßige Darstellung der in der Seminarbeschreibung angegebenen Schulungsinhalte durch qualifizierte Dozenten
 
· Jeder Teilnehmer erhält am Ende des Seminars ein Teilnahmezertifikat
 
· Verpflegung (teilweise Mittagessen, Nachmittagssnack sowie Getränke in ausreichender Form). Bei Seminaren im Hause des Kunden stellt dieser die notwendige und geeignete Infrastruktur, insbesondere Seminarräumlichkeiten und Seminarausstattung, installierte Software und Hardware, Zugriffsrechte.
 
 
Preise / Konditionen und Zahlungsbedingungen

Alle Preise in den jeweiligen Workshops/Seminaren genannt, verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eine nur zeitweise Teilnahme am Kursen oder Kurspaketen berechtigt nicht zur Gebührenminderung. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abschluss des Trainings. Die Rechnung ist ohne Abzug sofort zu begleichen. Haftung Bei Ausfall eines Seminars ohne Verschulden von Benke-Consulting, insbesondere durch Krankheit des Dozenten besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Seminars. Benke-Consulting haftet insoweit nur für eine umgehende Information an den Besteller gemäß den von diesen mitgeteilten Kontaktdaten (bei mehreren z.B. Emailadresse und Anschrift, genügt ein Übermittlungsweg). Benke-Consulting kann in diesen Fällen insbesondere nicht zum Ersatz von Reise und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden. Bei erheblicher Einschränkung des Seminars durch solche Störungen Benke-Consulting zur Nacherfüllung einen Nachholtermin anbieten. Stattdessen kann Benke-Consulting auch eine angemessene Minderung anbieten. Darüberhinausgehende Ansprüche des Teilnehmers bestehen in einem solchen Falle nicht. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass ein eventuell bereitgestellter Internetzugang nicht verwendet darf, für Nutzungen außerhalb des Seminarrahmens. Insbesondere verpflichtet sich jeder Teilnehmer folgendes zu unterlassen:

· Ins-Netz-Stellen oder Abrufen von Dateien, die gegen datenschutzrechtliche, persönlichkeitsrechtliche, urheberrechtliche oder strafrechtliche Bestimmungen verstoßen, · von beleidigenden, verleumderischen, verfassungsfeindlichen, rassistischen, sexistischen Äußerungen oder Abbildungen. · das Ausprobieren, das Ausforschen und die unberechtigte Benutzung fremder Zugriffsberechtigungen (wie z. B. Benutzererkennungen, Passworte) und sonstiger Authentifizierungsmittel (wie z. B. Chipkarten, Magnetkarten) ist unzulässig. · die Weitergabe und das Zurverfügungstellung von eigenen Benutzererkennungen und sonstigen Authentifizierungshilfsmitteln für eine Benutzung durch Dritte ist unzulässig. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in einem derartigen Fall aus den Protokolldaten die Identität des/des jeweiligen Mitarbeiters/in hervorgeht. Jegliche Aktivität – auch unzulässige – durch diesen Dritten wird also dem/der jeweiligen verantwortlichen Mitarbeiter/in zugeschrieben. Kontrollbefugnis: Der Teilnehmer willigt ein, dass zum Zwecke der Missbrauchskontrolle im vorstehenden Sinne seine Identifizierungs- und Verbindungsdaten gespeichert, verarbeitet und ggf. auch an Strafverfolgungsorgane weitergegeben werden dürfen. Es wird vereinbart, dass darüber hinaus eine Weitergabe an Dritte insoweit zulässig ist, als dies zur Beseitigung oder Verminderung der Folgen einer unberechtigten Nutzung nötig ist. Von Teilnehmern mitgebrachte Datenträger dürfen grundsätzlich nicht auf unsere Rechner aufgespielt werden. Sollte uns durch eine Zuwiderhandlung hiergegen ein Schaden entstehen, behalten wir uns die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor. Schadensersatzansprüche der Teilnehmer bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit in vollem gesetzlichem Umfang. Unsere Haftung ist bei geringerer als grober Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die vorstehend genannte Haftungsbegrenzung gilt nicht bei der Haftung für Personenschäden und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, so wie bei der Verletzung einer Pflicht deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Den Einwand des Mitverschuldens behalten wir uns vor. Alle Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren im Fall der vertraglichen wie auch der außervertraglichen Haftung innerhalb eines Jahres, außer in Fällen des Vorsatzes oder bei Personenschäden. 6. Urheberrechte Die überlassenen Schulungsunterlagen dürfen ohne schriftliche Genehmigung von Benke-Consulting oder der entsprechenden Hersteller nicht vervielfältigt oder weitergegeben werden. 7. Sonstiges Diese Teilnahmebedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform, das gilt auch für diese Schriftformklausel. 8. Gerichtsstand - anwendbares Recht Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vertragsverhältnis ist München. Benke-Consulting hat allerdings das Recht den Kunden auch an seinem Sitz zu verklagen. Dies gilt nur, wenn der Besteller Kaufmann im Sinne der ZPO ist.
 
Auf das Vertragsverhältnis und seine Durchführung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechtes Anwendung. Diese Rechtswahl gilt auch für Verbraucherverträge, sofern Art. 29 EGBGB nicht entgegensteht.
 
 
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das zuständige Amtsgericht Blomberg, oder ein von diesem bestimmtes oberes Gericht
 
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